Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt) sind Bestandteil des zwischen Ihnen und der ONEflow Sports GmbH & Co. KG, Happelstr. 84, 74074 Heilbronn, zustande gekommenen Reisevertrags. Sie ergänzen – soweit es sich bei der gebuchten Reise um eine Pauschalreise handelt – die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB und der Art. 250, 252 EGBGB und füllen diese aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nur auf Pauschalreisen oder Einzelleistungen anwendbar sein, werden Sie hierauf an entsprechender Stelle hingewiesen. Abweichungen in der jeweiligen Reisebeschreibung sowie nach individueller Vereinbarung haben stets Vorrang vor diesen AGB.
1. Abschluss des Reisevertrags
a) Mit Ihrer Reiseanmeldung auf Grundlage des jeweiligen Reiseangebots bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Etwaige Reisebüros und/oder Agenturen dienen uns hierbei nur als Vermittler.
b) Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte(n) Leistung(en) enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt hierin ein neues Angebot, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Anzahlung/Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei der Übersendung auf die Änderung hingewiesen haben.
c) Bei Buchung von noch nicht katalogmäßig ausgeschriebenen Reisen (Vorausbuchung) richtet sich der Inhalt des Reisevertrags nach der für die Reise geltenden künftigen Reiseausschreibung und den ergänzenden von uns bereitgestellten Informationen für die jeweilige Reise. Von solchen Vorausbuchungen können Sie innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der endgültigen Buchungsbestätigung und der Reiseausschreibung sowie der ergänzenden Informationen für die Reise kostenfrei zurücktreten. Geschieht dies nicht, so ist der Reisevertrag mit dem Inhalt verbindlich, mit dem er von uns endgültig bestätigt wurde.
d) Vertragspartner ist diejenige natürliche Person, die uns den Vertragsschluss anbietet, es sei denn, diese Person handelt namens und im Auftrag einer juristischen Person (zB Verein) und ist dazu entsprechend bevollmächtigt und/oder legitimiert. Insofern erklärt der Vertragspartner bereits an dieser Stelle ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer einzustehen.
e) Bei der Buchung einer Pauschalreise werden die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittskosten (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3, 5, 7 EGBGB) nur dann Bestandteil des Pauschalreisevertrags, wenn dies zwischen uns und Ihnen ausdrücklich vereinbart worden ist.
f) Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Kommunikation zwischen Ihnen und uns als Veranstalter in elektronischer Form per E-Mail erfolgt. Weder für die Zustellung von Angeboten, vorvertraglichen Informationen, Reiseversicherungsschein, Reiseunterlagen, Reisebestätigung und Voucher noch für Zahlungserinnerungen und Mahnungen bedarf es einer besonderen Form.
g) Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht nach § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht allerdings, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorgehende Bestellungen des Kunden geführt worden. In diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Zahlungsbedingungen
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung einer Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
b) Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Kosten einer Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung der Sicherungsschein übersandt, dem Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651k BGB insolvenzgesichert.
c) Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht innerhalb der Fälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage sind, wir unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.b und 4.c zu belasten.
d) Als Standard-Zahlungsart ist die Überweisung hinterlegt. Bitte geben Sie bei der Zahlung stets Buchungsnummer und Namen an, um eine reibungslose Zuordnung zu ermöglichen. Bei erteilter Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) achten wir auf die Einhaltung der Fälligkeiten. Selbiges gilt bei Bezahlung per Kreditkarte.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderung und Abweichung nicht erheblich sind und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger (zB mittels E-Mail) klar und verständlich über die Änderung informieren.
b) Sollten Dritte, wie Sportverbände und/oder sonstige Partner und/oder Organisationen, Änderungen an etwaigen beabsichtigten Sportveranstaltungen und/oder Turnieren vornehmen, auf welche wir keinen Einfluss hat, sind diese gestattet, soweit wir weiterhin alle eigenen Leistungen wie ausgeschrieben erbringen.
c) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf eine solche Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie uns gegenüber hierauf nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
4. Preisänderungen nach Vertragsschluss
a) Wir sind berechtigt, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich diese Erhöhung unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (zB Touristenabgaben, Hafengebühren) oder der Änderung der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
b) Wir haben Sie auf einem dauerhaften Datenträger (zB per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
c) Sie können im Falle einer Erhöhung die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die in vorstehender lit. a) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir sind zum Abzug von Verwaltungsausgaben berechtigt, welche wir auf Ihr Verlangen nachzuweisen haben.
5. Rücktritt vor Reisebeginn
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (zB per E-Mail) zu erklären.
b) Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Pauschalreise bzw. die gebuchten Einzelleistungen nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können aber eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine ungewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung oder – falls enthalten – die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
c) Wir haben als anstelle der konkret berechneten Entschädigungsansprüche die folgenden Entschädigungspauschalen geltend gemacht:
- Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt 20%;
- vom 89. bis 46. Tag vor Reiseantritt 30%;
- vom 45. bis 31. Tag Reiseantritt 40%;
- vom 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 50%;
- vom 20. bis 11. Tag Reiseantritt 80%;
- vom 10. bis 2. Tag vor Reisebeginn 90%;
- ab 1. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise bzw. nicht Inanspruchnahme einer Leistung 90%, bezogen jeweils auf den vereinbarten Reisepreis.
d) Die Rücktrittsgebühren fallen auch dann an, wenn Sie nicht rechtzeitig zu den in den Buchungsdokumenten bekannt gegebenen Zeiten am Leistungsort erscheinen oder wenn die Leistung wegen nicht von uns zu vertretenen Fehlens von Reiseunterlagen (zB Reisepass oder Visa) nicht angetreten wird.
e) Ihnen steht der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die vollständige Zahlung ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.
Wir empfehlen den Abschluss einer umfassenden Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführkosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Diese sind nicht im Reisepreis enthalten.
6. Umbuchungen / Ersatzpersonen
a) Sie haben nach Vertragsschluss grundsätzlich keinen Anspruch auf Änderung insbesondere hinsichtlich Reiseziel, Reisetermin, Unterkunft usw. Änderungen dieser Art können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter Ziff. 4 benannten Bedingungen und unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos.
b) Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB verlangen, dass ein Dritter statt Ihnen in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Sie sind in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 30 EUR zzgl. tatsächlich entstandener Mehrkosten zu verlangen.
7. Mitwirkungspflicht des Reisenden
a) Reiseunterlagen. Sollte Ihnen der Reiseplan bzw. die Unterlagen der Reise nicht binnen 4 Tagen oder einer im Einzelfall mitgeteilten Frist vor Leistungsbeginn zugegangen sein, informieren Sie bitte uns oder den Reisevermittler.
b) Mängelanzeige. Wird die Reise nicht frei von Mängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können dies verweigern, wenn die Abhilfe unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Sie können eine Minderung des vereinbarten Reisepreises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
c) Kündigung. Ist die gebuchte Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie den Vertrag nach § 651l BGB kündigen, sofern Sie uns hierfür eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.
d) Schadensersatz. Bei Vorliegen eines Leistungsmangels können Sie unbeschadet der Minderung und Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von Ihnen oder einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
a) Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung von uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Dies gilt auch, wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b) Bei Pauschalreisen können wir bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt für uns möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch 20 Tage bei Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen; 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
c) Wir können vor Leistungsbeginn zudem vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. In diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, so verlieren wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Auf § 651h Abs. 3 bis 5 BGB wird hingewiesen.
9. Haftungsbeschränkung
a) Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf Grundlage des jeweiligen Angebots.
b) Unsere vertragliche Haftung ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (zB Leistungsträger) verantwortlich sind.
c) Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
d) Die Haftungshöchstsummen gelten je Teilnehmer und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz- und sonstigen internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
e) Ein Schadensersatzanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
f) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die Sie ohne unsere Vermittlung direkt gebucht und in Anspruch genommen haben (zB Ausflüge, Veranstaltungen, etc.).
g) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie bspw. Sportveranstaltungen, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistung sind.
10. Reiseversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, insbesondere auch einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführkosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Diese sind nicht im Reisepreis enthalten.
11. Besondere Pflichten bei Nutzung von Anlagen
a) Sie sind verpflichtet, die besonderen, individuellen Regeln zur Nutzung der Sport- und Trainingsanlagen (Haus- und Platzordnung) vor Ort einzuhalten und den Weisungen des Personals der jeweiligen Anlage Folge zu leisten. Ausgenommen sind individuelle Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns ausdrücklich vereinbart wurden.
b) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Einteilung von Sport- und Trainingsanlagen durch das lokale Personal. Nutzungszeiten gegenüber uns sind insoweit unverbindlich und können nicht garantiert werden.
c) Die lokalen Betreiber von Sport- und Trainingsanlagen haben das Recht, Anlagen wegen fehlender Nutzbarkeit ganz oder teilweise zu schließen. Dies insbesondere wegen Witterungsbedingungen (Regenfall, Sturm etc.), Kurzfristige oder leichte Beeinträchtigungen aufgrund der aufgeführten Witterungsbedingungen speziell der Pooltemperatur (+- 2 Grad) im Außenpool sind kein Minderungsgrund. Der Reisepreis wird in Falle einer Sperrung und die Kosten für die Benutzung der Sport- und Trainingsanlagen reduziert. Darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
d) Freundschafts- oder Testspiele, deren Organisation Bestandteil der vertraglichen Leistungen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht zusätzlich, sondern anstelle einer Trainingseinheit statt.
12. Verjährung
Ihre Ansprüche verjähren bei Einzelleistungen nach drei Jahren, bei Pauschalreisen nach zwei Jahren. Für den Beginn der Verjährungsfrist bei Einzelreisen gilt § 199 Abs. 1 BGB, bei Ansprüchen aus Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem vereinbarten Ende der Pauschalreise. Unsere gesetzlichen Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren in sechs Monaten nach Reiseende.
13. Informationspflicht über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
a) In Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind nicht an uns als Reiseveranstalter, sondern an den jeweiligen ausführenden Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) zu richten.
b) Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ((EG) Nr. 2111/2005) sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hierzu in Kenntnis setzen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
b) Vor der Buchung einer Pauschalreise entnehmen Sie bitte den vorvertraglichen Informationen, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder ob für die Reise die Mitführung des Personalausweises genügt und achten Sie darauf, dass das jeweilige Dokument eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Kinder benötigen ebenfalls eigene Reisedokumente.
c) Einzelne Staaten verlangen bestimmte Impfnachweise (Impfzeugnisse) und Gesundheitsvorkehrungen. Wir unterrichten Sie bzw. den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss.
d) Für das Beschaffen und Mitführen notwendiger Reiseunterlagen, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, insbesondere Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.
e) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung vertraut haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
15. Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, verarbeiten wir im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, abrufbar unter https://www.oneflow-sports.com/privacy
16. Schlussbestimmungen
a) Anwendbares Recht. Für diesen Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
b) Gerichtsstand. Gerichtsstand ist – sofern Sie und/oder die Reisenden Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – unser Geschäftssitz, Stuttgart.
c) Druckfehler. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
d) Unwirksamkeit einer Bestimmung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für hiesige AGB.
e) Geltung der deutschen Sprachfassung. Im Falle von Unterschieden oder Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Sprachfassungen dieses Vertrages ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung verbindlich und maßgeblich.
Anbieter
ONEflow Sports GmbH & Co. KG
Happelstr. 84
74074 Heilbronn
Stuttgart HRB 757154
E-Mail: info@oneflow-sports.com