Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Sportcamps und Trainingsprogrammen zwischen der ONEflow Sports GmbH & Co. KG (nachfolgend „Veranstalter") und der buchenden Person (nachfolgend „Teilnehmer").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Veranstalter
ONEflow Sports GmbH & Co. KG
Happelstr. 84
74074 Heilbronn
E-Mail: camp@oneflow-sports.com
Internet: www.oneflow-sports.com
Geschäftsführerin: Birgit Hirschmann
Prokurist: Tjade Nissen
Amtsgericht Stuttgart: HRA 742267
USt-IdNr.: DE 144175604
§ 3 Vertragsschluss
Das Angebot des Veranstalters auf der Webseite stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots durch den Teilnehmer dar.
Der Teilnehmer gibt durch Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars sowie durch Abschluss des Zahlungsvorgangs über Revolut ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung per E-Mail bestätigt und die Zahlung vollständig eingegangen ist.
Der Teilnehmer erhält nach Buchungsabschluss eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Zusammenfassung der gebuchten Leistungen an die angegebene E-Mail-Adresse.
§ 4 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Programmseite und der Buchungsbestätigung des Veranstalters. Typische Leistungen können umfassen:
- Unterkunft im gebuchten Zimmertyp am jeweiligen Veranstaltungsort
- Verpflegung entsprechend der Programmbeschreibung
- Betreute Trainingseinheiten durch qualifiziertes Trainer-Personal
- Nutzung der am Veranstaltungsort verfügbaren Sportstätten
- Transferleistungen, sofern in der Programmbeschreibung ausgewiesen
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich angegeben: An- und Abreise (insb. Flug), Reiseversicherung, persönliche Ausgaben, alkoholische Getränke sowie optionale Zusatzaktivitäten.
Der genaue Tagesplan sowie einzelne Trainingseinheiten können vom Veranstalter in Abstimmung mit dem Trainer-Team angepasst werden, ohne dass dies einen Mangel der Leistung begründet, sofern die grundsätzliche Programmstruktur erhalten bleibt.
§ 5 Preise und Zahlung
Die jeweiligen Teilnahmepreise sind auf der Programmseite des gebuchten Angebots ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise in Euro, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist bei Buchungsabschluss in voller Höhe fällig und erfolgt über den vom Veranstalter bereitgestellten Zahlungsdienstleister (derzeit: Revolut).
Der Veranstalter behält sich vor, Preise für zukünftige Buchungen anzupassen. Für bereits verbindlich abgeschlossene Buchungen gilt der zum Buchungszeitpunkt ausgewiesene Preis.
§ 6 Widerrufsrecht und Stornierung
Da es sich bei der Hybrid Performance Week um eine Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Veranstalter gewährt folgende freiwillige Stornierungsregelung (maßgeblich: Eingang der Stornierung per E-Mail vor Campbeginn):
- Mehr als 90 Tage vor Campbeginn: volle Rückerstattung abzgl. 50,00 EUR Bearbeitungsgebühr
- 60 – 90 Tage vorher: Erstattung von 75 % des Buchungsbetrags
- 30 – 59 Tage vorher: Erstattung von 50 % des Buchungsbetrags
- 14 – 29 Tage vorher: Erstattung von 25 % des Buchungsbetrags
- Weniger als 14 Tage vorher oder Nichterscheinen: keine Erstattung
Stornierungen sind ausschließlich in Textform per E-Mail an camp@oneflow-sports.com möglich. Eine Umbuchung auf eine Ersatzperson ist bis 14 Tage vor Campbeginn kostenlos möglich.
Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
§ 7 Leistungsänderung und Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Camp bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Reise- oder Veranstaltungsverbote, zu geringe Teilnehmerzahl unter 6 Personen) abzusagen oder wesentliche Programmänderungen vorzunehmen.
Im Falle einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche – insbesondere für selbst gebuchte Reise- oder Unterkunftskosten – sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter die Absage nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
Bei unwesentlichen Programmänderungen (z. B. Anpassung einzelner Trainingseinheiten, Trainer-Vertretung) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit
Die Teilnahme an Sportcamps und Trainingsprogrammen von ONEflow Sports setzt eine grundlegende sportliche Fitness voraus. Die Programme sind für ambitionierte Freizeitsportler konzipiert, die regelmäßig Sport treiben.
Der Teilnehmer versichert mit der Buchung, dass er sich in einem gesundheitlichen Zustand befindet, der die Teilnahme an intensiven Sporteinheiten erlaubt. Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder Verletzungen sind dem Veranstalter vor Campbeginn mitzuteilen.
Die Teilnahme an Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Sportversicherung.
§ 9 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, Diebstahl oder Verlust von persönlichem Eigentum übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Verhalten der Teilnehmer
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Anweisungen des Trainer-Teams zu befolgen, die Einrichtungen der Sports Arena und des Hotels pfleglich zu behandeln sowie andere Teilnehmer nicht zu beeinträchtigen.
Bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen diese Verhaltensregeln ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom weiteren Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters und den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mit der Buchung stimmt der Teilnehmer der Verarbeitung seiner Daten zur Buchungsabwicklung und Kommunikation im Zusammenhang mit dem Camp zu.
§ 12 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
ONEflow Sports ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Heilbronn.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.